Verfassungsgeschichte

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Verfassungsgeschichte beschäftigt sich mit der Geschichte der Verfassung im neuzeitlichen Sinn. Sie ist ein Untergebiet der Geschichtswissenschaft und hier besonders der Rechtsgeschichte, sowie auch eine Hilfswissenschaft der Rechtswissenschaft, in der sie im Rahmen der historischen Auslegung herangezogen wird und auch allgemein zu einem besseren Verständnis beiträgt.

Die Verfassungsgeschichte lässt sich anhand der Begriffskategorien der Staatstheorie durchdringen bzw. strukturieren. Dabei ist zu bedenken, dass auch die Begrifflichkeiten selbst einem historischen Entstehungs- und Wandlungsprozess unterliegen (siehe auch Etymologie); ihre anachronistische Verwendung ist zu vermeiden. Um historische Gegebenheiten aus Sicht der Menschen der jeweiligen historischen Epoche zu verstehen ist weiterhin zu bedenken, dass auch soziale Verhältnisse und Wissenschaften einem Entwicklungsprozess unterliegen (siehe auch Sozialgeschichte und Wissenschaftsgeschichte).

Dazu im Gegensatz ist es gerade unproblematisch und von Vorteil, wenn zur geschichtswissenschaftlichen Untersuchung die jeweils neuesten Erkenntnisse und Methoden verwandt werden.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Gegenstand

Von allgemeiner Bedeutung sind für die Verfassungsgeschichte die Amerikanische und Französische Revolution mit den aus ihnen hervorgegangenen Verfassungen.

Für den deutschsprachigen Raum bildet das Heilige Römische Reich den weiteren Ausgangspunkt, aus dem schließlich Territorialstaaten wie Preußen hervorgingen. Desweiteren sind der Deutsche Bund, der Norddeutsche Bund und das Deutsche Kaiserreich von Bedeutung für den gesamten deutschsprachigen Raum.

Speziell für die deutsche Verfassungsgeschichte sind dann die Weimarer Republik, die Zeit des Nationalsozialismus, die alliierte Besatzung sowie die Entstehung von Deutscher Demokratischer Republik und Bundesrepublik Deutschland von Interesse.

[Bearbeiten] Verfassungsgeschichte im Studium der Rechtswissenschaften

Die "geschichtlichen Grundlagen" des Rechts sind für das gesamte Bundesgebiet geltend in § 5a DRiG als Teil des Studiums erwähnt. Dies wird in den Juristenausbildungsgesetzen der Länder aufgegriffen (etwa § 1 JAG M-V). Im Studiumsbetrieb wird dies zumeist durch fakultative und eher privatrechtsorientierte Rechtsgeschichtsvorlesungen abgedeckt; seltener werden Vorlesungen speziell in Verfassungsgeschichte angeboten (so etwa an den Universitäten Marburg, Greifswald, Göttingen, Köln, Mannheim und Bayreuth).

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Insbesondere Deutschland

Dokumentsammlungen
Zeitschriften
  • Der Staat (interdisziplinäre Fachzeitschrift)

[Bearbeiten] Insbesondere Österreich

[Bearbeiten] Weblinks

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Verfassungsgeschichte aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

© 2005-2008 power-labels.com - Intelligente Internet Lösungen